Sind Sie zur Pflegeberatung verpflichtet?
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet.
Hier ist eine schneller Überblick zur persönlichen Orientierung:
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürztoder sogar ersatzlos gestrichen werden. Unsere gute Nachricht für Sie, wir kümmern uns um alles.
Nutzen Sie folgende Leistungen:
So hilft die Beratung Ihnen weiter:
Die Pflegeberatung ist aus gutem Grund verpflichtend, sie hilft, unterstützt und sorgt ganz direkt für Ihre Entlastung. Folgende Ziele sollen durch die Beratung erreicht werden: